Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Wird ein Hotelzimmer beslellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt (schriftlich, telefonisch oder mündlich), so ist ein Gastaufnahmevertrag zustan de gekommen
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertrogspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflich tung daraus.
2.a. Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestel lung bereitzuhalten.
2.b. Verpflichtung de1 Gastes ist es, den Preis für die Zeit/ Dauer der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen
3. Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
4. Die Einsparung des Betriebes vom vereinbarten Preis sind folgende, 4.o. Übernachtung mit Frühstück 20%
4.b. Übernachlung mit Halbpension 30%
4.c. Übernachtung mit Vollpension 40%
5. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig emelten Einnahmen für diesen Zeitraum.
6. Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Zahlung aller Leistungen vor Abreise des Gastes.
7 Gerichtsstand isl Titisee-Neustadt, da auch im Falle einer Nichtbeanspru chung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertrogspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflich tung daraus.
2.a. Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestel lung bereitzuhalten.
2.b. Verpflichtung de1 Gastes ist es, den Preis für die Zeit/ Dauer der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen
3. Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
4. Die Einsparung des Betriebes vom vereinbarten Preis sind folgende, 4.o. Übernachtung mit Frühstück 20%
4.b. Übernachlung mit Halbpension 30%
4.c. Übernachtung mit Vollpension 40%
5. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig emelten Einnahmen für diesen Zeitraum.
6. Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Zahlung aller Leistungen vor Abreise des Gastes.
7 Gerichtsstand isl Titisee-Neustadt, da auch im Falle einer Nichtbeanspru chung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.